Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Paeschke bemerkte, dass, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig wird, es eine Anwohnerparkregelung für den Bereich Wohnungsbaugesellschaft und Berliner Straße geben. Herr Goldschmidt verwies auf die Niederschrift des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 18.11.2009. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bewirtschaftung von öffentlichen Parkflächen (Parkplätze und Straßen) in der Innenstadt der Stadt Forst (Lausitz) ab 2010 wie folgt:
a) Finanzielle Bewirtschaftung Parkplätze Die Parkplätze Friedrichplatz (69 Stellplätze), Lindenplatz (92 Stellplätze) und Steinstraße (52 Stellplätze) werden ganzjährig an den Werktagen Montag bis Freitag von 08:00 bis 18.00 Uhr und Samstags von 08:00 bis 13.00 Uhr finanziell bewirtschaftet.
b) Straßen Die Berliner Straße (Ostseite zwischen Am Haag und Berliner Platz), Cottbuser Straße (beidseitig zwischen Berliner Platz und Bahnhofstraße) und die Lindenstraße/Amtstraße (zwischen Lindenplatz und Am Haag) werden finanziell nicht bewirtschaftet. In diesen Straßen ist Kurzzeitparken (eine Stunde) mit Parkscheibe möglich.
c) Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beschaffung der Parkscheinautomaten zeitnah zu vollziehen.
Abstimmungsergebnis: 16/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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