Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Buttermann wertete die Änderung im § 26 Abs. 2 nicht für sinnvoll, da die Trauerhalle in Noßdorf nur vorübergehend nicht genutzt werden kann. Für die Sanierung der Trauerhalle in Noßdorf wurden für 2010 und 2011 Haushaltsmittel eingestellt . Die Verwaltung soll bis zur Stadtverordnetenversammlung aus dieser Sicht noch einmal die Aufnahme der Trauerhalle Noßdorf in den § 26 Abs. 1 prüfen.
Herr Starick bezog sich auf den § 5 der Satzung, in der es um Ausnahmeregelungen zur Fahrzeugbenutzung geht. Es bat auch bis zur Stadtverordnetenversammlung zu klären, nach welchen Vorschriften verfahren wird, gilt die Straßenverkehrsordnung oder die Stadtordnung.
Der Vorsitzende legte fest, dass es zu beiden Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung eine Antwort gibt.
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage mit den entsprechenden Prüfaufträgen zu.
Abstimmungsergebnis: 10/0, einstimmig angenommen |
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