Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan "Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss  

 
 
8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 19.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:30
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0296/2010 Beschluss zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan "Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Herr Buttermann meldete Befangenheit an

Herr Buttermann meldete Befangenheit an.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Tischer den Geschäftsführer der BioEnergie Park “Forst” GmbH, Herrn Dr. Eckhard Pratsch.

Von Frau Schwarzenberg wurden u.a. Fragen zur Anzahl der Transporte, zu der Zufahrt bzw. zum Beginn der Schutzbepflanzung gestellt. Zur Anzahl der Transporte, Zufahrt usw. gab Herr Dr. Pratsch die entsprechenden Antworten. Zur Terminschiene und Art der Schutzbepflanzungen erhalten die Fraktionsvorsitzenden eine schriftliche Antwort.

 

Nach der Diskussion zur Vorlage verließ Herr Lindner vor der Abstimmung den Raum.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie von Bürgern ent­sprechend Anlage 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan “Bioenergiepark Forst (Lausitz), Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 9”.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 335, 246, 245, 244, 240 sowie 239, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 334 und 335, Flur 17, Gemarkung Forst, durch die Verbin­dung des nordöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 335, Flur 37, Gemarkung Forst, mit dem nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 334, Flur 37, Gemarkung Forst und die Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstückes 334, Flur 17, Gemarkung Forst von ca. 4 m in die östliche Richtung, sowie durch die südliche Grenze des Flurstückes 64, Flur 37, Gemarkung Forst

Im Süden: teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 333, Flur 37, Gemarkung Forst, durch die nördliche Grenze des Flurstückes 304, Flur 37, Gemarkung Forst, sowie teilweise durch die nördliche Grenze des Flurstückes 332, Flur 17, Gemarkung Forst

Im Osten: durch die zukünftige Trasse der geplanten Westumgehung (B 112n), unterbrochen durch eine Werkstraße in direkter Anbindung an die Döberner Straße (Werkstraße und seitliche Versickerungsflächen sind Bestandteil des Geltungsbereiches) sowie durch die Verbindung eines Punktes 10 m nördlich des südöstlichen Grenzpunktes des Flurstückes 73, Flur 37, Gemarkung Forst, in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der geplanten Trasse der Westumgehung

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ein Mitwirkungsverbot besteht.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnisse zu:

Abstimmungsergebnisse zu:

Pkt. 1 – Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.0 sowie von Bürgern entsprechend Anlage 1.1

 

1.      zu Anlage 1.0 – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –

      Punkte 1 bis 7 und 9 – 26: 21/0, einstimmig angenommen

      Punkt 8: 20/0, einstimmig angenommen

      Punkt 8a: 21/0, einstimmig angenommen

2.      zu Anlage 1.1. – Beteiligung der Bürger –

Punkt 1: 19/0, einstimmig angenommen

Punkt 2: 19/0, einstimmig angenommen

Punkt 3: 17/0, einstimmig angenommen

 

Pkt. 2 – Satzungsbeschluss

       21/0, einstimmig angenommen

(Herr Lindner war bei der Abstimmung nicht zugegen).