Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der Bürgermeister sowie 17 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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