Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Urbitsch gab eine kurze Einleitung zum nun vorgelegten Friedhofsentwicklungsplan.
Herr Bischoff bat anschließend die Ausschussmitglieder um Meinungsäußerung.
Herr Dunkel fragte an, wie zukünftig mit Grabstellen von Großfamilien verfahren wird. Dazu führte Frau Schödel aus, dass eine Bestattung möglich ist, sich jedoch dann die entsprechende Liegezeit verkürzt. Darauf werden die Angehörigen im Vorfeld hingewiesen.
Herr Kliche fragte an, ob die Möglichkeit besteht, die Beschlussfassung in den September 2010 zu legen, da er es für wichtig ansieht, im Vorfeld den Seniorenbeirat, den Museumsverein und einzelne Betroffene zu informieren. Dies sieht auch Herr Herzberg so.
Frau Baerwald wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich hier um eine Planung mit informellem Charakter handelt, die keine Rechtswirkung nach außen hat. Es gibt von niemandem einen Anspruch. Diese Planung ist vor allem der Forderung des Innenministeriums geschuldet. Es besteht zwar kein Druck, diese Vorlage sofort zu beschließen; jedoch sollte spätestens im September die Beschlussfassung erfolgen, da gegenüber der Kommunalaufsicht eine Rechenschaftspflicht besteht. Einzelfälle können in einem Friedhofsentwicklungsplan nicht geklärt werden. Alle, die auf diesen Flächen Angehörige haben, haben mit der Stadt Forst (Lausitz) einen Vertrag über eine Liegezeit von 30 Jahren abgeschlossen. Darauf besteht ein Anspruch. Darüber hinaus erlischt der Anspruch. Eine Pflege ist jedoch im Einvernehmen mit der Stadt Forst (Lausitz) auch darüber hinaus möglich.
Herr Bischoff führte abschließend aus, dass der vorgelegte Friedhofsentwicklungsplan als eine zweite Lesung betrachtet werden sollte. Die vorgetragenen Hinweise und Bedenken sollten eingearbeitet werden mit dem Ziel, am 02.09.2010 die Vorlage erneut in den Ausschuss für Bau und Planung einzubringen und am 24.09.2010 in der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. |
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