Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Verkehrsführung Albertstraße/Roßstraße/Käthe-Kollwitz-Straße Quartier zwischen Berliner Straße/August-Bebel-Straße/Bahnhofstraße und Sorauer Straße hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 1 b) StVO  

 
 
15. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 08.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0387/2010 Verkehrsführung Albertstraße/Roßstraße/Käthe-Kollwitz-Straße
Quartier zwischen Berliner Straße/August-Bebel-Straße/Bahnhofstraße und Sorauer Straße
hier: Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 1 b) StVO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Den Mitgliedern des Haupt- und Wirtschaftsausschusses lag eine Empfehlung des Ausschusses für Bau und Planung vor

Den Mitgliedern des Haupt- und Wirtschaftsausschusses lag eine Empfehlung des Ausschusses für Bau und Planung vor.

Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:

“Die Wirksamkeit tritt frühestens am 01.04.2011 in Kraft”.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag alt:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen, im Rahmen eines Feldversuches die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße aufzuheben und die Vorfahrtsregelungen Albertstraße/Roßstraße und Roßstraße/Käthe-Kollwitz-Straße entsprechend StVO, § 8 Abs. 1 Satz 1 (rechts vor links), einzuführen.

 

Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschlussvorschlag neu:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen, im Rahmen eines Feldversuches die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Albertstraße, zwischen Berliner Straße und Bahnhofstraße aufzuheben und die Vorfahrtsregelungen Albertstraße/Roßstraße und Roßstraße/Käthe-Kollwitz-Straße entsprechend StVO, § 8 Abs. 1 Satz 1 (rechts vor links), einzuführen.

 

Ergänzung: Die Wirksamkeit tritt frühestens am 01.04.2011 in Kraft.”

 

Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis: 7/1, mehrheitlich mit der Ergänzung im Beschlussvorschlag angenommen

Abstimmungsergebnis: 7/1, mehrheitlich mit der Ergänzung im Beschlussvorschlag angenommen