Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung eines Teils der Elsterstraße (Flur 43, Teilflächen der Flurstücke 544, 549, 211, 540, 537, 220, 222, 225, 226, 227/1, 228/2, 229 und 230 sowie Flur 43, Flurstücke 209, 221/1, 529 und 525), von Sperlingsgasse 2 bis einschließlich Elsterstraße 25, gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8, Abs. 3, wird auf eine öffentliche Bekanntmachung, der Absicht der Einziehung, verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 23/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |