Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Einziehung von Flächen und Teilflächen der der Elsterstraße östlich vorgelagerten Grundstücke, von Sperlingsgasse 2 bis einschließlich Elsterstraße 25  

 
 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 24.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:07
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0206/2009 (neu) Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Einziehung von Flächen und Teilflächen der der Elsterstraße östlich vorgelagerten Grundstücke, von Sperlingsgasse 2 bis einschließlich Elsterstraße 25
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung eines Teils der Elsterstraße (Flur 43, Teilflächen der Flurstücke 544, 549, 211, 540, 537, 220, 222, 225, 226, 227/1, 228/2, 229 und 230 sowie Flur 43, Flurstücke 209, 221/1, 529 und 525), von Sperlingsgasse 2 bis einschließlich Elsterstraße 25, gemäß Anlage 2.

 

Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8, Abs. 3, wird auf eine öffent­liche Bekanntmachung, der Absicht der Einziehung, verzichtet. Die Allgemeinverfügung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis: 23/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 23/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen