Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bund-Land-Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahme /Bund-Land-Programm Stadtumbau Ost, Teilprogramm Aufwertung Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebietskulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten gemäß B.9 der Förderrichtlinie ´99 zur Stadterneuerung des MSWV vom 12.02.1999 sowie der NBest-Städtebau hier: Beschluss zur Aufhebung   

 
 
7. Sitzung des Sanierungsbeirates
TOP: Ö 5
Gremium: Sanierungsbeirat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:30
Raum: Bahnhofstraße 35, 03149 Forst (Lausitz)
Ort: Sanierungsbüro
SVV/0503/2011 Bund-Land-Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahme /Bund-Land-Programm Stadtumbau Ost, Teilprogramm Aufwertung
Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebietskulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten gemäß B.9 der Förderrichtlinie ´99 zur Stadterneuerung des MSWV vom 12.02.1999 sowie der NBest-Städtebau
hier: Beschluss zur Aufhebung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Der Sanierungsbeirat beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebietskulisse des Stadtumba

Der Sanierungsbeirat beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in der Gebietskulisse des Stadtumbaus Forst (Lausitz) mit den Sanierungsgebieten “Nordstadt”, “Nordost”, “Innenstadt” und “Westliche Innenstadt” gemäß B.9 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung des MSWV vom 12.02.1999 sowie der N-Best Städtebau.

Abstimmungsergebnis: 4/0

Abstimmungsergebnis: 4/0