Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.10.2007 zur Vorlage SVV/0980/2007 (siehe Anlage 1).
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Konzeption über den Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn.
3. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Klagerücknahme im Berufungsverfahren Stadt Forst (Lausitz) ./. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum gegen das Urteil vom 23.02.2010 des Verwaltungsgerichtes Cottbus zur Feststellung der Denkmaleigenschaft der Forster Stadteisenbahn und der Gleisanlagen im Forster Stadtgebiet beim zuständigen Oberverwaltungsgericht. Die Klagerücknahme erfolgt nach Unterzeichnung der Konzeption durch den Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße und dem Landeskonservator BLDAM.
Die Anlagen 1 – 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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