Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum weiteren Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn 1. Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.10.2007 zur Vorlage SVV/0980/2007 2. Beschluss der Konzeption zum Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn 3. Beschluss über die Klagerücknahme im Berufungsverfahren Stadt Forst (Lausitz) ./. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum gegen das Urteil vom 23.02.2010 des VG Cottbus   

 
 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 18.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:23
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0485/2011 (neu) Beschluss zum weiteren Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn
1. Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.10.2007 zur Vorlage SVV/0980/2007
2. Beschluss der Konzeption zum Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn
3. Beschluss über die Klagerücknahme im Berufungsverfahren Stadt Forst (Lausitz) ./. Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum gegen das Urteil vom 23.02.2010 des VG Cottbus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr FriedrichBezüglich:
SVV/0485/2011
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.10.2007 zur Vorlage SVV/0980/2007 (siehe Anlage 1).

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Konzeption über den Umgang mit den Gleisanlagen der Forster Stadteisenbahn.

 

3.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Klagerücknahme im Berufungsverfahren Stadt Forst (Lausitz) ./. Brandenburgisches Landesamt für Denkmal­pflege und Archäologisches Landesmuseum gegen das Urteil vom 23.02.2010 des Ver­waltungsgerichtes Cottbus zur Feststellung der Denkmaleigenschaft der Forster Stadt­eisenbahn und der Gleisanlagen im Forster Stadtgebiet beim zuständigen Oberverwal­tungs­gericht.

Die Klagerücknahme erfolgt nach Unterzeichnung der Konzeption durch den Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz), dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße und dem Landeskonservator BLDAM.

 

 

Die Anlagen 1 – 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen