Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bürgerarbeit  

 
 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 21.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30
Raum: Kita "Kinderland" Naturkita
Ort: Am Keuneschen Graben 17, 03419 Forst (Lausitz)

Herr Zuber gibt eine kurze Einführung zum Thema Bürgerarbeit als neues arbeitsmarktpolitisches Instrument des Landes Brandenburg

Herr Zuber gibt eine kurze Einführung zum Thema Bürgerarbeit als neues arbeitsmarktpolitisches Instrument des Landes Brandenburg. Er macht dabei deutlich, dass durch unterschiedliche Informationen der zuständigen Behörde beim Landkreis Spree-Neiße es bisher für die Stadt Forst (Lausitz) als Bereitsteller von Stellen sehr schwierig war, klare Aussagen zu diesem Thema, insbesondere für die Stellen der Stadt Forst (Lausitz) zu treffen.

Fest steht, dass der Bürger eine mehrmonatigen Aktivierungsphase durchlaufen muss. Die Auswahl, wer an der Aktivierungsphase teilnimmt, trifft der Landkreis Spree-Neiße. Nach Abschluss der Aktivierungsphase, werden Personen ausgewählt, die in die Phase des Auswahlverfahrens für die entsprechenden Stellen kommen sollen.

 

Herr Zuber bittet Frau Karin Menzel, Fachbereichsleiterin für Personal und Verwaltungsservice, weitere detaillierte Informationen, speziell für die Stadt Forst (Lausitz), an den Ausschuss zu geben.

 

Frau Menzel erläutert, dass sich nach Aussage des Landkreises Spree-Neiße vom März 2011 an der Teilnahme eines Bewerbers an der Aktivierungsphase nichts geändert hat. Die Aktivierungsphase umfasst einen Zeitraum von

6 Monaten und muss von jedem Bewerber durchlaufen werden. Für die Einstellungen zum 01.04.2011 ist Voraussetzung, dass der Bewerber ab

01. Oktober 2010 die Aktivierungsphase absolviert hat. Die Stadt Forst (Lausitz) war im vergangenen Jahr aufgefordert worden, Interessenbekundungen zu organisieren. Für insgesamt 42 Stellen wurde Interesse von der Stadt Forst (Lausitz), Vereinen und sozialen Trägern bekundet. Die Interessenbekundungen wurden mit entsprechenden Stellenbeschreibungen beim Landkreis Spree Neiße eingereicht. Der Landkreis Spree-Neiße ist zuständig für die Aktivierungsphase und sucht gezielt, aufgrund der eingereichten Stellenbeschreibungen, geeignete Bewerber aus.

Nach dem bisherigen Finanzierungsmodell sollte der Stellenbereitsteller (Arbeitgeber) einen Eigenanteil (140 Euro monatlich) aufbringen. Dies wäre für viele Vereine nicht realisierbar gewesen.

Ab März 2011 wurde eine Änderung der Finanzierung vorgenommen.

Neu ist, dass keine Eigenmittel an den Stelleninhaber zu zahlen sind. Finanziert werden die Stellen aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (500 Euro) und aus Bundesmitteln (580 Euro). Der Stelleninhaber erhält aus diesen Mitteln einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von monatlich 900 Euro für 30 Wochenstunden. Der Arbeitgeber erhält aus diesen Mitteln 180 Euro zur Finanzierung des Arbeitgeberanteils. Somit sind für die Stellen der Bürgerarbeit, nach Änderung der Finanzierung, keine Eigenmittel durch den Arbeitgeber aufzubringen. 

Die Stadt Forst (Lausitz) hat alle Träger, die Stellenbeschreibungen abgegeben haben über die geänderte Finanzierung informiert.

Zum Verfahren der Antragsstellung erläutert Frau Menzel, dass in jedem Fall der Antrag beim Landkreis Spree-Neiße zu stellen ist. Der Landkreis prüft die Anträge. Wurde der Antrag genehmigt, muss der jeweilige Träger online einen Antrag an das Bundesverwaltungsamt stellen und den schriftlichen Antrag nachschicken. Die Genehmigung des Bundesverwaltungsamtes ist abzuwarten.

Die Träger haben bei der Auswahl der Bewerber, anders als bisher bei den Kommunal Kombi Stellen, grundsätzlich kein Vorschlags- und Entscheidungsrecht.

 

Herr Zuber fasst zusammen, dass sich zwar die Finanzierung für die Träger, insbesondere Vereine und soziale Träger, durch den Wegfall der Eigenmitteln, verbessert hat. Negativ ist jedoch, dass sie den Menschen, die diese Bürgerarbeit leisten sollen, weniger zahlen können.

Er sieht in der Entlohnung, die weit unter dem Mindestmaß einer tariflichen Entlohnung im öffentlichen Dienst liegt, erhebliche Schwierigkeiten auf öffentliche Träger zukommen. Es stellt sich die Frage, ob diese geringe Entlohnung mit dem kommunalen Gedanken eines Tarifes vereinbar ist. Sollte sich die Stadt Forst (Lausitz) für eine Entlohnung in der Höhe, der ehemaligen Kommunal Kombi Stellen entscheiden, dann reicht das Budget, welches für Bürgerarbeit bereitgestellt wird, nicht aus. Somit könnte sich die Stadt Forst (Lausitz) die bisher anvisierten 9 Stellen nicht leisten. Eventuell können dann nur 6 Stellen zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Dreßler dankt für die gegebenen Informationen. Sie entnimmt daraus, dass aufgrund der geringen Entlohnung der Stelleninhaber trotzdem noch ergänzende Leistungen zur Grundsicherung beantragen muss.

 

Frau Anett Müller schlägt dem Ausschuss vor, zum Thema Bürgerarbeit die zuständige Stelle beim Landkreis Spree- Neiße zu einer Ausschusssitzung einzuladen. Aus Organisationsgründen sollte dieser Termin aber nach den Beratungen zur Kita-Entwicklungskonzeption vereinbart werden.