Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Entscheidung entsprechend § 15 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der SVV-Forst SVV/ 0474/2010 - Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst - aufgehoben wird?“  

 
 
15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 20.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:10
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0532/2011 Entscheidung entsprechend § 15 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sind Sie dafür, dass der Beschluss der SVV-Forst SVV/ 0474/2010 - Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst - aufgehoben wird?“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Wahlleiterin Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Die Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion brachten die Meinung ihrer Fraktionen zum Ausdruck

Die Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion brachten die Meinung ihrer Fraktionen zum Ausdruck.

Herr Lehmann erklärte, dass die rechtliche Aussage deutlich ist und selbst die Kommunalaufsicht keine Beanstandungen zur Begründung hervorbrachte.

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Herr Paeschke, beantragte das Rederecht für einen Vertreter der Einreicher des Bürgerbegehrens.

Abstimmungsergebnis zum Antrag: 26/0, der Antrag wurde einstimmig angenommen

 

Frau Icke, Vertreterin des Bündnisses, legte den Standpunkt des Bündnisses zum gesamten Vorgang dar.

 

Nach dem Vortrag von Frau Icke  äußerte Herr Paeschke, dass seine Fraktion berechtigte Zweifel an der Begründung für die Ablehnung des Bürgerbegehren hat. Er hofft, falls der Beschluss heute eine Mehrheit finden sollte, dass es im Verein ausreichend Kraft gibt um vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, und per Eilentscheidung die Begründung prüfen zu lassen.

Herr Paeschke beantragte im Namen der Fraktion DIE LINKE das Bürgerbegehren für gültig zu erklären und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften den Bürgerentscheid durchzuführen.

Herr Paeschke beantragte für diesen Antrag als auch für die Beschlussvorlage die namentliche Abstimmung.

Herr Buttermann kritisierte, dass angeforderte Unterlagen den Stadtverordneten nicht übergeben wurden, so u.a. das Schreiben der Verwaltung an die Einreicher des Bürgerbegehrens, um die Vorlage rechtlich prüfen zu können.

Herr Dr. Goldschmidt sprach von einer schwierigen, emotionalgeladenen Situation. Er ging noch einmal auf die Vorgeschichte bis zurück in die neunziger Jahre ein, seit dem die Stadt Forst darum ringt, eine Planungssicherheit für die Schullandschaft zu haben.

Herr Dr. Goldschmidt verwies auf das Jahr 2005, in dem der Bürgermeister eindeutig aufgefordert wurde, eine Schule zu schließen. Der Auftrag wurde bis zum Jahr 2010 nicht realisiert. Erst nachdem die Kommunalaufsicht, das Staatliche Schulamt sowie die Stadtverordnetenversammlung nachhaltig an den Beschluss erinnerten und für das Schuljahr 2010 nicht genügend Kinder zur Einschulung in die Grundschule Noßdorf zur Verfügung standen, wurde an einer Konzeption zur Schließung von Grundschulen intensiv gearbeitet. Nur unter dieser Maßgabe wurde in der Grundschule Noßdorf noch einmal eingeschult. Herr Dr. Goldschmidt verwies nochmals auf die staatlichen Vorgaben die einzuhalten sind.

Sollte es dennoch zu einem Bürgerentscheid kommen, heißt das für das kommenden Schuljahr wieder, dass aufgrund fehlender Schüler eine Schule geschlossen werden muss.

Nach den jetzigen Prognosen würde es wieder die Schule Noßdorf treffen. Falls die Stadtverordnetenversammlung über keine Schließung entscheidet, trifft die Entscheidung das Staatliche Schulamt. Herr Dr. Goldschmidt appellierte an die Stadtverordneten, ihre Aufgaben als gewählte Vertreter der Stadt nachzukommen und nach den vorgegebenen Gesetzen zu entscheiden.

Herr Dr. Goldschmidt bemerkte weiter, dass die Bürger in keiner Weise animiert werden dürfen weiter für ihre Schule zu kämpfen, an einer Stelle, wo sie keine Chance auf Erfolg haben. Dies ist das Schlimmste in einer Demokratie was passieren kann.

Es muss vielmehr an den Rahmenbedingungen gearbeitet werden, u.a. Zügigkeit, Klassenstärke, Lehrereinsatz. Somit wäre auch eine andere Planungsgrundlage gegeben und evtl. könnten Beschlüsse revidiert werden.

Herr Dr. Goldschmidt verwies abschließend auf die juristische Seite des Verfahrens. Die bindenden Vorgaben des Landes Brandenburg sind nicht nur zu berücksichtigen, sie sind auch einzuhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, kann ein Bürgerbegehren auch keinen Erfolg haben. Herr Dr. Goldschmidt appellierte an die Stadtverordneten, ihre Entscheidung aus rechtlicher Sicht noch einmal zu prüfen.

Von Frau Müller wurde auf frühere Bürgerbegehren verwiesen, die nach Einhaltung der Vorschriften auch zustande gekommen sind.

Herr Landow und Herr Ließ brachten ebenfalls zum Ausdruck, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären.

Der Vorsitzende kündigte die Abstimmung an.

Es lagen die Anträge der Fraktion DIE LINKE vor:

1.: Antrag auf namentliche Abstimmung über die Vorlage

2.: Antrag über die namentliche Abstimmung, das Bürgerbegehren für rechtmäßig zu erklären.

 

Zum ersten Antrag erklärte der Vorsitzende die Rechtmäßigkeit.

Zum zweiten Antrag erklärte der Vorsitzende, dass der Antrag nicht zugelassen werden kann. Der Inhalt der Vorlage müsste durchgehend geändert werden.

Falls die Vorlage abgelehnt werden sollte hat die Fraktion die Möglichkeit eine komplett neue Vorlage einzureichen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Das Bürgerbegehren “Sind Sie dafür, dass der Beschluss der SVV- Forst SVV/ 0474/2010 - Bestätigung der Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst - aufgehoben wird?” wird gemäß § 15 Abs. 2 BbgKVerf  für unzulässig erklärt. Den Bürgern wird die Angelegenheit nicht zur Abstimmung (Bürgerentscheid) vorgelegt.

 

2.      Der Bürgermeister wird durch die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, den Personen, die als Vertreter des Bürgerbegehrens aufgetreten sind, die Entscheidung bekannt zu geben.

 

Es folgte die namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage SVV/0532/2011

Es folgte die namentliche Abstimmung zur Beschlussvorlage SVV/0532/2011

 

Herr Tischer, Dietmar                                          JA

Herr Ließ, Helmut                                          JA

Herr Beier, Horst                                                                      NEIN

Herr Bischoff, Heinz-Peter                                                        NEIN

Herr Bode, Peter                                                                      NEIN

Herr Buttermann, Günter                                                        NEIN

Frau Dreßler, Doris                                                                      NEIN

Herr Dunkel, Ullrich                                          JA

Herr Grund, Kai                                                                      NEIN

Herr Kliche, Rainer                                          JA

Herr Kohn, Uwe                                          JA

Frau Kostrewa, Lena                                          JA

Herr Krenz, Uwe                                          JA

Herr Kruse, Hubertus                                          JA

Herr Kunick, Erhard                                                                      NEIN

Herr Landow, Andreas                            JA

Herr Lehmann, Bernd                                          JA

Herr Lischke, Lothar                                                                      NEIN

Herr Meissner, Jürgen                            JA

Frau Müller, Anett                                          JA

Frau Nitschke, Kathrin                                                        NEIN

Herr Paeschke, Ingo                                                                      NEIN

Herr Starick, Wolfgang                                                        NEIN

Herr Wußmann, Hans                                                                      NEIN

Herr Dr. Wußmann, Jens-Holger              JA

Herr Dr. Goldschmidt, Jürgen                            JA

 

Gesamtabstimmungsergebnis:  14 JA-Stimmen              12 NEIN-Stimmen

 

Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen.