Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zur Sondersitzung form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 23 Stadtverordnete und der Bürgermeister anwesend. Der Vorsitzende verweist auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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