Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herrn Bischoff ist unklar, warum der gesamte Bereich der Wohngebäude mit einbezogen wurde. Dazu führte Herr Olheide aus, dass der Geltungsbereich nicht deckungsgleich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes ist. Grund ist, dass ein Lärmgutachten erstellt wurde. Dazu erfolgte eine Zonierung der Gebietsflächen, wobei der Standort des Betriebssitzes als gewerbliche Baufläche dargestellt wurde. Die Zonierung erstreckt sich lt. Stellungnahme des Wertgutachters auf das Wohngebiet, das Mischgebiet und das Gewerbegebiet.
Herr Bischoff wies nochmals darauf hin, dass bis spätestens zur Stadtverordnetenversammlung der Ortsbeirat eine Stellungnahme zu diesem Vorhaben abgeben sollte. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0 |
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