Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 5 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2011 der Entscheidung des Kämmerers.
Die Ausschussmitglieder nehmen diese Information zur Kenntnis.
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