Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von Bündnis Noßdorf Tradition und Zukunft waren vorab 5 Fragen eingereicht worden, die von Herrn Kloas noch einmal mündlich vorgetragen wurden.
Herr Zuber beantwortete die Anfragen wie folgt:
1. Welche Vorschläge hat die Verwaltung zur Nachnutzung des Schulobjektes der heutigen Grundschule Noßdorf nach Auslaufen des Schulbetriebes?
Antwort: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.01.2011 die Schulentwicklungskonzeption der Stadt Forst (Lausitz) und Beschlüsse zur Auflösung der Grundschule Noßdorf und der Grundschule Keune gefasst. Die von Ihnen angesprochene Grundschule Noßdorf wird zum Ende des Schuljahres 2013/14 mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 24.02.2011 geschlossen. Aufgrund der demographischen Entwicklung und der notwendigen Haushaltskonsolidierung hat die Stadt Forst (Lausitz) nach der Schließung im Jahr 2014 keinen Bedarf an der Nutzung des Objektes. Über die tatsächliche nichtschulische Verwendung gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Varianten.
2. Wie positioniert sich die Verwaltung zur Weiterführung des Objektes als private Schule?
Antwort: Die beschlossene Schulentwicklungskonzeption berücksichtigt die demographische Entwicklung in der Stadt Forst (Lausitz). Andere zuständige Fachbehörden haben sich ebenfalls diesen Aussagen angeschlossen. Für die Beschulung der Kinder in den künftigen Jahren sind die Standorte der Grundschule Nordstadt und Grundschule Mitte abschließend gesetzt, hinzu kommen die Grundschule Keune bis zum Ende des Schuljahr 2018/19 und die bestehende Evangelische Grundschule in freier Trägerschaft. Daher sieht die Stadt Forst (Lausitz) keinen Bedarf und keine Notwendigkeit für eine weitere Schule in freier Trägerschaft, da auch zukünftig alle Schülerinnen und Schüler der Stadt Forst (Lausitz) bedarfsgerecht beschult werden können. Das Objekt der Grundschule Noßdorf wird bis zum Auslaufen des Schuljahres 2013/14 durch die Stadt Forst (Lausitz) genutzt. Dabei prüfen wir gegenwärtig die Möglichkeit, ab Schuljahr 2012/13 den Hort aus dem bestehenden Gebäude in das eigentliche Schulgebäude zu integrieren. Dafür sprechen u. a. wirtschaftliche Aspekte bei geringeren zu betreuenden Hortkindern am Schulstandort sowie die damit verbundene reduzierte notwendige Anzahl des pädagogischen Personals. Somit steht das Schulgebäude an sich nicht für eine Nutzung bis zum Auslaufen des Schuljahres 2013/14 zur Verfügung. Das Hortgebäude kann somit bereits aber ab Schuljahr 2012/13 wirtschaftlich verwertet werden. Alternativ ist die Stadt Forst (Lausitz) bereit, eine Überlassung in Ihrem Sinne zu prüfen, sofern dies durch Sie gewünscht ist. Dabei können aber in keiner Weise finanzielle Ansprüche jeglicher Art an die Stadt Forst (Lausitz) gestellt werden.
3. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand zum Antrag der Stiftung “Noßdorf - Tradition und Zukunft” zur Nutzungsüberlassung des Schulgrundstückes?
Antwort: Die Stiftung “Noßdorf – Tradition und Zukunft” mit dem Treuhänder Mario Kloas hat am 30.08.2011 einen gemeinsamen Antrag auf Nutzungsüberlassung des Grundstückes der Grundschule Noßdorf zum Aufbau eines Dorfgemeinschaftszentrums zur Nutzung überlassen. Dabei sollten u. a. folgende Ziele verfolgt werden:
- Förderung und Unterstützung der bestehenden Grundschule bis zum endgültigen Auslaufen - Einrichtung eines Dorfgemeinschaftsladens - Aufbau einer kleinen Dorfgemeinschaftsschule für die wohnortnahe Beschulung - weitere touristische Erschließung des “Stadtteils” Noßdorf unter Kooperation mit der Wassermühle Noßdorf sowie der Integration der Heimatstube - Ausrichtung von Festlichkeiten für die Dorfgemeinschaft und darüber hinaus - soziale Treffpunkte für Senioren und Familien - Aufrechterhaltung der Sporthallennutzung in Kooperation mit dem örtlichen Sportverein SV Malxe 1983 Noßdorf
Nach Antragstellung hat die Stadt Forst (Lausitz) die Initiatoren zu einem Erläuterungstermin eingeladen, der schließlich am 28.11.2011 zustande gekommen ist. Teilnehmer waren seitens der Antragsteller Frau Jentsch, Frau Icke und Herr Kloas, die Stadt Forst (Lausitz) wurde vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Goldschmidt, den Fachbereichsleiter Bildung und Soziales, Herrn Dr. Kaiser, und den Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal, Herrn Zuber. Die durch die Initiatoren angebotene Zurverfügungstellung einer Langkonzeption für eine Dorfgemeinschaftsschule Noßdorf lag trotz Bitte der Verwaltung zu diesem Termin nicht vor. Im Erläuterungstermin wurden nochmals die Überlegungen für eine private Schule dargelegt und die Notwendigkeit der Nutzung dieses Schulgebäudes der jetzigen Grundschule Noßdorf bekräftigt, um das Konzept umzusetzen, da Möglichkeiten, dies in anderen Objekten durchzuführen, verworfen wurden. Die Stadt Forst (Lausitz) wurde gebeten, sich zu positionieren, ob das Schulgebäude zur Verfügung steht oder nicht. Bei negativer Aussage müsse man zumindest Überlegungen für ein Dorfgemeinschaftszentrum weiterführen. Der Bürgermeister, Herr Dr. Goldschmidt, hat daraufhin die Antragsteller gebeten darzulegen, wie ein zusätzlicher Bedarf für solch eine Schule in Form eines Nachweises der Herkunft dieser Schüler dargestellt werden kann. Antragsteller und die Stadt Forst (Lausitz) orientierten sich spätestens auf den Monat Januar 2012 zur Nachweiserbringung und zur weiteren Entscheidung. Mit Schreiben vom 11.01.2012 haben die Antragsteller mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2012/13 10 feste Voranmeldungen und davon 6 aus dem näheren Umfeld außerhalb der regulären Forster Schuleinzugsgebiete und 4 aus dem Nahbereich der Dorfgemeinschaftsschule kommen. Demnach würden diese 4 zwar nicht für die städtischen Grundschulen entsprechend der Schulbezirkssatzung zur Verfügung stehen. In dieser Größe hätte dies sicher keine Auswirkungen auf die Bildung von Grundschulklassen in den Forster Schulen. Dennoch muss darauf verwiesen werden, dass dies aber offensichtlich Auswirkungen auf die Beschulung im Amt Döbern-Land hat, gleichwohl die Antragsteller mit Verweis auf den Datenschutz die Interessenten nicht offen legen. Mit der Übermittlung der Schulanmeldungen für die geplante Dorfgemeinschaftsschule Noßdorf vom 11.01.2012 muss die Stadt Forst (Lausitz) nunmehr den Antrag unter diesem Gesichtspunkt bewerten. Dies führt nach Ansicht der Verwaltung aber noch immer zum Standpunkt, dass es keinen Bedarf für eine zusätzliche Grundschule in freier Trägerschaft gibt. Berücksichtigt werden müssen die bereits unter Punkt 2 genannten Überlegungen zur Nutzung des Hortes im eigentlichen Hauptgebäude der Schule. Damit steht das Gebäude nicht zur Verfügung. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat auf Nachfrage der Stadt Forst (Lausitz) mitgeteilt, dass es derzeit keine Entscheidung gibt, sondern sich der Antrag noch immer in der internen Prüfung befindet. Somit sieht die Stadt Forst (Lausitz) auch derzeit keine Notwendigkeit, die dem Ministerium bereits übermittelte Position, nach Auflösung der Grundschule das Grundstück für einen Schulbetrieb nicht zur Verfügung zu stellen, im Rahmen einer ggf. formalen notwendigen Anhörung bei der Antragsüberprüfung durch das Ministerium zu ändern.
4. Wer genehmigt die Nutzungsüberlassung des Schulgrundstücks und innerhalb welchen Zeitraums kann dieser Vorgang abgeschlossen werden?
Antwort: Die Verwaltung wird der Stadtverordnetenversammlung am 16.03.2012 vorschlagen, den Antrag auf Nutzungsüberlassung in der beantragten Form abzulehnen. Zur Begründung wird auf die o. g. Ausführungen verwiesen.
5. Gibt es noch Hinderungsgründe zur Übertragung des Grundstücks? Wenn ja, bitten wir dies inhaltlich zu erläutern.
Antwort: Auf die o. g. Grundsätze verweisen wir an dieser Stelle.
Das Antwortschreiben wurde dem Bündnis Noßdorf Tradition und Zukunft übergeben. Des Weiteren erhielten die Fraktionsvorsitzenden ebenfalls das Antwortschreiben.
Herr Grund bat die Verwaltung zu prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, den Schulbetrieb im Hort dann aufrechtzuerhalten oder einzuleiten.
Herr Zuber gab die Auskunft, wenn sich die Antragsteller auf diese Variante einlassen könnten obliegt es nicht der Stadt Forst ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, das obliegt dem Ministerium.
Frau Dreßler bat um eine stetige Information im Fachausschuss zu Thema Schule Noßdorf.
Frau Icke bat um folgende Auskünfte: - Stand der Schulanmeldungen? - Geburtenzahlen des vergangenen Jahres? - Welche Prognose hatte die Verwaltung im Schulentwicklungskonzept vorgelegt?
Der Bürgermeister sagte eine schriftliche Antwort zu.
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