Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Meissner stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales form- und fristgerecht gemäß der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse geladen wurden, 5 Stadtverordnete und 4 Sachkundige Einwohner anwesend sind und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. Er verweist auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in welchem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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