Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Lehmann bezog sich erneut auf seine ehrenamtliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Cottbus, 6. Kammer, die sich ausschließlich mit Satzungsrecht beschäftigt. Er verwies auf ein kürzlich verkündetes Urteil des Vorsitzenden Richters, Herrn Kluge, der eine Satzung aufgrund einer nicht ausreichenden Veröffentlichung für nichtig erklärt hat. Jeder Bürger, der im Satzungsgebiet lebt, muss darüber informiert werden, dass eine neue Satzung beschlossen wurde. Die Verfahrensweise ist nicht vorgeschrieben, aber es muss sicher gestellt sein, dass jeder Bürger darüber informiert wird. Herr Lehmann gab zu bedenken, dass ihm die hier angedachte Verfahrensweise, Auslegung des Amtsblattes an 3 Standorten, nicht ausreichend erscheint.
Von Frau Müller wurde der Antrag gestellt, den Punkt 1 und 2 der Beschlussvorlage zu streichen. Gründe: unklare Rechtssicherheit und immer älter werdende Bevölkerung die nicht in der Lage ist, das Amtsblatt an den vorgesehenen Standorten abzuholen.
Die SPD-Fraktion beantragt, 1. die alte Verfahrensweise, Verteilung in die Briefkästen der Bürger beizubehalten und 2. der Pkt. 3 des Beschlussvorschlages soll wie folgt erweitert werden: “... und des Vertriebes des Amtsblattes für die Stadt Forst (Lausitz) mit einem nichtamtlichen Teil im Wege... “
Abstimmungsergebnis zum Antrag der SPD-Fraktion: 6/1, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Beschlussvorlage mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu. Abstimmungsergebnis zur Vorlage mit dem Antrag der SPD-Fraktion: 6/1, mehrheitlich angenommen |
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