Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Stadtverordneten, die Sachkundigen Einwohner, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie die Vertreter der Presse. Er verweist auf den § 22 BbgKVerf., in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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