Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 21. Stadtverordnetenversammlung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 24 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben. Herr Tischer verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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