Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ordnungsgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordneten eingeladen wurden. Die Tagesordnung zur 22. Sitzung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 21 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Bürgermeister anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Herr Tischer verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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