Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kochan stellte fest, dass die Mitglieder des Ortsbeirates form- und fristgemäß eingeladen wurden. Er verwies ausdrücklich nochmals auf die verkürzte Ladungsfrist gemäß § 1 Abs. 5 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur konstituierenden Sitzung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)n öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 3 Mitglieder des Ortsbeirates anwesend, der Ortsbeirat ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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