Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kochan erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Klein Bademeusel verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 JA, 0 NEIN, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden Herr Kochan erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält. Herr Kochan bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen Herrn Kochan vor.
Es folgte die offene Wahl, Herr Kochan erhielt 3 JA-Stimmen.
Frau Freer fragte Herrn Kochan, ob er die Wahl annimmt. Herr Kochan nahm die Wahl an.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Kochan zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Klein Bademeusel und überreichten einen Rosenstrauß.
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