Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von der SPD-Fraktion wurde durch Herrn Ließ folgender Änderungsantrag eingebracht: Im § 2 Absatz 1 wird nachfolgender Satz eingefügt: „Abweichend von Satz 1 gelten bei der Berechnung des Aufwandes für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen Schmutzwasserleitungen, die nicht in der Straßenmitte verlaufen, als in der Straßenmittel verlaufend.“
Abstimmungsergebnis: 9/0, einstimmig angenommen
Herr Bischoff bat den Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des § 2 Abs. 1 dahingehend zu prüfen, ob dieser mit den rechtlichen Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Satz 3 KAG konform geht. Herr Dr. Goldschmidt sagte eine Prüfung bis zur Stadtverordnetenversammlung am 30.11.2012 zu. Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der Vorlage gemäß Änderungsantrag zu. Abstimmungsergebnis: 7/0, einstimmig angenommen |
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