Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Ausschussmitglieder form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur gemeinsamen Sitzung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 10 Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses, 4 Stadtverordnete und 3 sachkundige Einwohner des Ausschusses für Bau- und Planung sowie 4 Stadtverordnete und 4 sachkundige Einwohner des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales anwesend, die Beschlussfähigkeit aller Ausschüsse ist somit gegeben. Herr Dr. Goldschmidt verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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