Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Behandlung der Petition der Einwohner von Groß und Klein Bademeusel an die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) zum geplanten Windpark vom 03.12.2012  

 
 
32. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 16.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die Einreicher der Petition sowie die Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder der Ortsteile von Groß und Klein Bademeusel.

Herr Paeschke kritisierte, dass die Petition nicht allen Ausschussmitgliedern übergeben wurde.

Zuerst erläuterte Herr Zuber den weiteren Verfahrensweg gem. § 16 der BbgKVerf.

Herr Krahl, Mitunterzeichner der Petition, nannte Gründe, die zum Einreichen dieser Petition führten. So u.a.: “Grund der Petition ist der Eindruck, den die Einwohner haben, dass die Verwaltung hier einen Weg geht, den sie selber festgelegt hat und wo sie im Prinzip möglichst wenig Öffentlichkeitsarbeit dazu machen möchte“.

Die BürgerInnen von Groß und Klein Bademeusel haben sich mit großer Mehrheit gegen den Windpark ausgesprochen, dies wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt.

Ein weiterer Grund ist, dass sich die Bademeuseler Bürger unzureichend informiert fühlen.

Der gesamte Sachstand hätte in einer Einwohnerversammlung dargelegt werden müssen.

 

Herr Rasim betrachtete das Thema aus energiepolitischer Sicht.

Der Bürgermeister erklärte dazu, dass die Stadt in ihrer Kernkompetenz agieren muss, d.h. die Stadtverordnetenversammlung ist für das Planungsrecht in der Stadt Forst zuständig. Dazu sind die rechtlichen Gegebenheiten da und es gilt sich darauf zu konzentrieren.

Die heutige Aufgabe ist, den Antrag bezüglich der rechtlichen Gegebenheiten und im Rahmen der Selbstverwaltung zu beurteilen.

 

Herr Kochan erklärte, dass neben der rechtlichen Belange auch sehr wichtig ist, dass an die Bürger gedacht wird. Alle wollen miteinander gesund leben und bleiben, und es werden viele nur noch in der Region bleiben, wenn die Voraussetzungen zumindest so weiter bestehen.

Herr Kochan bat die Stadtverordneten, die Interessen der Leute, die dort wohnen zu betrachten. Das Plangebiet der Region zwischen Zelz/ Bahren und vorbei an Forst sieht die Aufstellung von über 100 Windkraftanlagen vor, darunter die 33 in Bademeusel.

Der Wahnsinn muss unbedingt gestoppt werden.

 

An dieser Stelle bat der Bürgermeister Frau Baerwald um eine umfassende rechtliche Erläuterung des Sachverhaltes.

Frau Baerwald ging auf die beiden Verfahren, Aufstellung eines B-Planes bzw. Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Im Verfahren, Aufstellung eines B-Planes wurde auch seitens der Stadt die Regionale Planungsstelle und die Gemeinsame Landesplanung

beteiligt. Von der Gemeinsamen Landesplanung wurde mit Schreiben vom 04.12.2012 eine Empfehlung zum Ruhelassen der Bebauungsplanes ausgesprochen, was aber zur Folge hätte, dass die gesamte Abwägung, ob sich dieses Gebiet tatsächlich und rechtlich überhaupt eignet, nicht durchgeführt wird und dass der Investor sofort ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz beantragen könnte.

 

Nach heutigem Stand würde die fachliche und sachliche Stellungnahme lauten, dass das Bebauungsplanverfahren zunächst bis zur Abwägung weitergeführt wird um die eingegangenen Beteiligungen zu prüfen. Nach der Zwischenabwägung sollte das Verfahren weitergeführt werden, um die Einflussmöglichkeiten zu wahren.

Dies ist die Empfehlung der Stadt bezüglich der Petition.

 

Der Bürgermeister fasste beide Varianten in Kurzform noch einmal zusammen:

1. Wird kein Planverfahren durchgeführt, dann hat der Investor dahingehend die Möglichkeit, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz seine Anträge beim zuständigen Amt zu stellen. Die Stadt wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt, ohne formelle Bürgerbeteiligung.

2. Die Stadt zieht das Verfahren an sich und führt ein formelles Bauleitplanverfahren durch,

in dem die Bürger rechtsstaatlich und umfassend eingebunden werden.

Die Verwaltung hatte aufgrund dessen im Frühjahr vorgeschlagen, die 2. Variante zu wählen, um die Bürgerinteressen zu wahren und zu stärken.

Herr Krahl bemerkte zwischenzeitlich, dass zwischen den 2 schlechten Varianten die Variante 2 noch die bessere ist. Die Einwohner von Bademeusel möchten jedoch, vertreten durch die Unterzeichner der Petition, dass diese in die weiteren Verhandlungen bzw. Gespräche bzgl. der Windkraftanlagen einbezogen werden.

 

Herr Lehmann wie auch Herr Ließ erklärten, dass der damalige Weg gewählt wurde, um die Möglichkeit der Begleitung zu erhalten und, falls die Fakten dagegen sprechen, das Verfahren ablehnen zu können. Die Ablehnungsmöglichkeit wäre sonst nicht gegeben.

Herr Lehmann erklärte nochmals, dass die Stadtverordneten nicht für diesen Windpark sind, aber ohne diese jetzt begleitende Bauplanung wäre die Einflussnahme nicht möglich.

 

Die Bürgerin Frau Leske aus Klein Bademeusel, ebenfalls Mitunterzeichnerin der Petition, brachte ebenfalls ihre Gedanken zum geplanten Windpark zum Ausdruck.

Sie kritisierte den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

 

Herr Tischer widersprach, die jetzige Situation ist geschuldet durch den noch nicht bestätigten Regionalplan und dem Verhalten des Investors. Richtig ist, dass die Stadtverordnetenversammlung versucht mit dem Aufstellungsbeschluss den Schaden zu begrenzen.

Herr Dr. Goldschmidt ergänzte, dass die grundsätzliche Regelung durch die Gesetzesregelung im Bundestag getroffen wurde. Die Stadt kann sich nicht darüber hinwegsetzen, sie muss sich an den gesetzlichen Rahmen halten. Was die Stadt kann ist diesen gesetzlichen Rahmen ausgestalten.

 

Herr Buttermann sprach, dass in der heutigen Sitzung eine Antwort der Stadtverordnetenversammlung auf die Petition vorbereitet werden soll. Im Laufe der Diskussion wurden einige Punkte besprochen, es konnte auf viele Fragen geantwortet werden bzw. Äerungen wurden richtig gestellt. Aus der Diskussion sollten die Antragsteller auch entnommen haben, dass die Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Entscheidung zur Aufstellung eines B-Planes für die Bademeuseler Bürger eine vernünftige Lösung erreichen chte. Er bat die Einreicher der Petition zu überdenken, ob sie diese aufrechterhalten wollen.

 

Herr Tischer erklärte an dieser Stelle die Diskussion zu beenden, da sich keine neuen Fakten ergeben haben und sich die Meinungen wiederholen würden.

Es steht nun die Frage im Raum: Erhalten die Bademeuseler Bürger die Petition aufrecht oder nicht?

Der Vorschlag von Herrn Tischer lautete, dass der Bürgermeister die betreffenden Bürger noch einmal zu einer Gesprächsrunde einlädt um zu klären, wie es mit der Petition weiter geht. Sollte diese zurückgezogen werden, ist der Vorgang beendet. Sollte die Petition aufrechterhalten werden, so erhält der Bürgermeister den Auftrag bis zum nächsten Haupt- und Wirtschaftsausschuss Ende Februar eine Vorlage zu erarbeiten, die in der Stadtverordnetenversammlung am 15.03.2013 beschlossen werden kann.

 

Herr Dr. Goldschmidt schlug vor, dass in Abstimmung mit den Ortsvorstehern und den Einreichern der Petition kurzfristig eine Einwohnerversammlung vorbereitet wird.

Die Petition wird bis dahin ausgesetzt. Herr Krahl zeigte sich nach kurzer Abstimmung mit den weiteren Unterzeichnern bereit, jederzeit ein klärendes Gespräch anzunehmen.

Der Bürgermeister erklärte, dass er nach Rücksprache mit den beiden Ortsvorstehern innerhalb der nächsten 2 Wochen ein Vororttermin ansetzen wird, um auf Grundlage der Petition die Rechtslage bzw. die Möglichkeiten nochmals zu erläutern und dass dann die Bürger in einer Einwohnerversammlung selbst über das weitere Vorgehen entscheiden.

Das Ergebnis wird den Stadtverordneten anschließend vorgetragen.

Herr Dr. Goldschmidt bat im gegenseitigen Einvernehmen, die Fristen lt. Kommunalverfassung bis dahin auszusetzen.

 

Herr Paeschke bat, dass auch die Stadtverordneten zu dieser Veranstaltung eingeladen werden.

 

Abschließend erklärte Herr Dr. Goldschmidt, dass in der Stadtverordnetenversammlung am 15.03.2013 eine endgültige Entscheidung getroffen wird.