Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Herr Tischer stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 33. Sitzung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters sowie weitere 9 Mitglieder des HWA anwesend, der Ausschuss ist somit beschlussfähig. Er verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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