Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zum Bebauungsplanverfahren "Windpark Bademeusel" und zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren "5. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan" der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
47. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0818/2013 Information zum Bebauungsplanverfahren "Windpark Bademeusel" und zum vorbereitenden Bauleitplanverfahren "5. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan" der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Baerwald führte einleitend aus, dass die Beauftragung des Planungsbüros und der Gutachter durch den Investor im Einvernehmen mit der Stadt Forst (Lausitz) erfolgt ist. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte unter Federführung der Verwaltung. Die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden mit dem Planungsbüro besprochen und an den Investor übergeben.

 

Herr Kohn kommt zur Ausschusssitzung.

 

Frau Baerwald wies darauf hin, dass wir uns jetzt in der Vorentwurfsphase befinden und es noch ein langer zeitlicher Ablauf ist. Zu diesem Vorentwurf wurden 46 deutsche und polnische Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

 

Das Planungsbüro Reibetanz sowie das Planungsbüro Petrick wird die maßgeblichen Hinweise und Stellungnahmen vortragen. In diesem Zusammenhang wies Frau Baerwald auf den Termin der 1. Frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Windpark Bademeusel und zum 5. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) am 15.04.2013, 19.00 Uhr in der Gaststätte „Blaue Maus“ in Groß Bademeusel hin.

 

Drei weitere Bürger kommen zur Ausschusssitzung.

 

Frau Ernst vom Büro Reibetanz stellte die bisherigen Verfahrensschritte anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Herr Reibetanz ergänzte die Ausführungen zu den maß­geblichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Die Power-Point-Präsentation wurde nach dem Vortrag den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Danach informierte Herr Weber vom Büro Petrick die Anwesenden zu den beauftragten Gutachten.

 

Herr Bischoff dankte den Büros für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder, ihre konkreten Fragen, Hinweise und Anregungen zu stellen.

 

Herr Pohl fragte an, ob in der aufgezeigten Flächenberechnung die Flächen für die Aufstellung des Krans und die Zuwegung mit enthalten sind, da ihm die Angaben zu gering erscheinen. Frau Ernst antwortete dazu, dass die Flächen für die Aufstellung des Krans bereits enthalten sind, die Flächen für die Zuwegung jedoch noch nicht. Herr Pohl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Zuwegung nicht zu breit hergestellt werden sollte.

 

Frau Födisch fragte an, ob die Verlegung von Leitungen für den Transport des Stroms erforderlich ist. Dazu führte Frau Ernst aus, dass auch diese Flächen noch nicht berück­sichtigt sind. Herr Reibetanz ergänzte dazu, dass es Anschlusspunkte gibt. Eine Einspeisung ist möglich. Dies hängt jedoch davon ab, wo die Anlagen stehen und wie die Trassenführung erfolgt. Auf jeden Fall erfolgt eine unterirdische Verlegung und vorhandene Wege sollen genutzt werden, um den Eingriff möglichst gering zu halten.

 

Weiterhin sprach Frau Födisch den Rückbau der Windenergieanlagen an, was bereits im Vorfeld zu klären wäre. Frau Ernst antwortete dazu, dass diese Frage im weiteren Verfahren konkret geregelt wird. Bei Beschlussfassung ist diese Regelung enthalten.

 

Herr Bischoff wies erneut darauf hin, dass wir uns in der Vorentwurfsphase befinden. In der Entwurfsphase wird dann die Flächeninanspruchnahme weiter konkretisiert werden.

 

Weiterhin ist Frau Födisch darüber erstaunt, dass bereits eine Lärmberechnung erfolgen konnte, aber die Typen noch nicht bekannt sind und demnach auch nicht ihre Leistungs­higkeit. Gibt es hier noch Änderungen in der Berechnung der Lärmbelastung?

 

Herr Weber führte dazu aus, dass sehr leistungsfähige Anlagen zur Berechnung herange­zogen wurden. Es wurde ein Anlagentyp mit 114 m Rotorblättern berechnet, es gibt jedoch auch Anlagen mit 112 m Rotorblättern. Wenn der Planltigkeit bekommt, wird der Investor die Baugenehmigung nach BImSchG anstreben. Dann wird der Anlagentyp feststehen und eine erneute Prognose wird auf der Grundlage der tatsächlichen technischen Parameter erstellt.

 

Frau Födisch ist außerdem der Meinung, dass die TA Lärm, die für die Berechnung der Beschattung herangezogen wurde, überarbeitet werden muss. Sie fragte an, was unter­nommen wird, um wirklich die minimalste Belastung für die Bürger zu erreichen. Dazu führte Herr Weber aus, dass es keine andere Richtlinie als die TA Lärm gibt. Es gilt das Vorsorge­prinzip Schutz gegen Siedlung und Wohnen. Dieses muss gewahrt bleiben. In den immis­sionsschutzrechtlichen Genehmigungen wird strikt nach der TA Lärm gearbeitet, darauf richten sich die Planungen aus. Außerdem erklärte er, dass der Abstand zur Wohnnutzung 1.000 m betragen muss. Diese Grenzwerte dürfen nicht unterschritten werden. Seitens der Stadt Forst (Lausitz) wurde der Abstand zu den Siedlungen nochmals erhöht, d. h. dass zwei Einzelgebäude mit einem Abstandsradius von 1.000 m belegt sind, was dann einem Abstand von ca. 1.500 m zu den Ortsteilen Groß und Klein Bademeusel entspricht.

 

Herr Bischoff fragte bei Frau Födisch nach, ob sie andere Kenntnisse als die Ausschussmit­glieder besitzt, da sie hochspezifische Nachfragen stellt. Bestehen andere Erfahrungs- oder Messwerte? Frau Födisch wiederholte, dass die TA Lärm dringend überarbeitet werden muss.

 

Herr Weber führte aus, dass Messwerte Messwerte bleiben. Die TA Lärm ist eine Richtlinie zum Umgang mit realen Werten. Die Investition von Windkraftanlagen wird immer gesondert betrachtet.

 

Frau Födisch fragte weiterhin, ob die Messstationen in unmittelbarer Nähe der Windkraft­anlagen errichtet werden. Dazu antwortete Herr Weber, dass diese an den Immissions­anlagen errichtet werden (z. B. am nächstgelegenen Wohnhaus).

 

Herr Bischoff fragte nach, wie mit den bisher 11 Trägern öffentlicher Belange umgegangen wird, die keine Stellungnahme abgegeben haben. Sind dies bedeutsame Träger gewesen? Dazu führte Herr Olheide aus, dass alle wichtigen Träger öffentlicher Belange sich beteiligt haben. Es ist nicht unüblich, dass sich Träger in Planungsverfahren nicht äern. Es wird eine zweite Träger­beteiligung durchgeführt. Sie haben dann noch die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben.

 

Herr Lischke wies auf die drei bedenklichen Anlagen hinsichtlich des Schattenwurfes hin und fragte nach, warum diese nicht gleich aus der Planung genommen wurden? Dazu führte Herr Weber aus, dass die Schattenprognose darauf basiert, dass 365 Tage im Jahr die Sonne scheint. Dieser rein theoretische Fall würde zu einem Abschalten der betroffenen Anlagen führen. Praktisch ist dies kaum denkbar. Sollten dennoch diese Richtwerte überschritten werden, wird durch einen eingebauten Sensor die entsprechende Windkraftanlage gestoppt.

 

Herr Kliche bat die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Anfragen:

 

-        Wie hoch sind die Leistungen des installierten Solarparks im Gewerbegebiet?

-        Wie hoch sind die Leistungen im Windpark Groß Schacksdorf?

-        Wie hoch ist der tatsächliche Energiebedarf der Stadt Forst (Lausitz)?

-        Was passiert, wenn ein Untersagungsverfahren eingeleitet wird, weil die Planung fortgesetzt wird?

-        Wie hoch ist die Genehmigungswahrscheinlichkeit für die Gesamtplanung?

 

Frau Baerwald führte nachfolgend aus:

 

Die Gemeinsame Landesplanung wurde zu dem Vorentwurf beteiligt und hat die Bitte ausge­sprochen, dass sie über das weitere Planverfahren informiert wird. Weiterhin wurde der Gemeinsamen Landesplanung durch die Verwaltung mitgeteilt, dass am 15.04.2013 die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Eine Reaktion darauf gab es bisher nicht.

 

Eine Untersagung ist nur in den Raum gestellt worden. Daran sind bestimmte Begründungen geknüpft. Die Aussage der Landesregierung ist, dass sich der Regional­plan in einem Stand befinden muss, der dann in dieser Form in Kraft gesetzt werden kann. Zu genanntem Regionalplan sind 1.000 Stellungnahmen eingegangen. Daher ist es eher un­wahrscheinlich, dass dieser Plan in der jetzt bestehenden Form in Kraft gesetzt wird.

 

Wir befinden uns in der Vorentwurfsphase, die viele Hinweise und weitere Schritte nach sich zieht. Es kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt nicht abgeschätzt werden, ob dieser Plan in Kraft gesetzt wird.