Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Baerwald informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass bezüglich der Anhörung zur Untersagung des „Windparks Bademeusel“ eine sehr umfangreiche Stellungnahme durch die Verwaltung erarbeitet und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung übersandt wurde. In der Folge erhielt die Stadt Forst (Lausitz) dann jedoch die befristete Untersagung der Weiterführung der Planung des Bebauungsplanes „Windpark Bademeusel“ und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz).
Gegen diese befristete Untersagung wurde seitens der Stadt Forst (Lausitz) fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Bis zum 06.10.2013 ist die Klagebegründung beim Verwaltungsgericht einzureichen. Diese wird derzeit von der Stadt Forst (Lausitz), begleitet durch ein Rechtsanwaltsbüro, erarbeitet.
Frau Baerwald wies darauf hin, dass seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung auf die aufgeführten Punkte in der Stellungnahme der Stadt Forst (Lausitz) nicht eingegangen wurde. Die Untersagung ist ein klarer Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde. Mit der eingereichten Klage will die Verwaltung möglichen Schadensersatzansprüchen aus dem Weg gehen, die im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Stadt und dem Investor auftreten können. Es gibt seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung keinerlei Informationen, wann die eingegangenen Stellungnahmen zum Regionalplan Wind abgewogen werden, die weitere Offenlage stattfindet und überhaupt dieser Plan in Kraft treten wird. Es handelt sich hier um eine völlig abstrakte Ablehnung.
Frau Baerwald stellte auch klar, dass der Investor erwägt, seine Pläne nun mit einem einfacheren Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchzusetzen.
Frau Baerwald erklärte, dass sie dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) vorgeschlagen hat, die Klagebegründung am 19.09.2013 im Ausschuss für Bau und Planung zur Kenntnis zu geben. Es wird also am 19.09.2013 nochmals eine abschließende Information im Ausschuss geben.
Frau Baerwald informierte auch darüber, dass die Ortsvorstände jederzeit über den Stand des Verfahrens in Kenntnis gesetzt werden.
Herr Bischoff fragte an, ob es sich um ein Widerspruchs- oder Klageverfahren handelt und ob die Klage aufschiebende Wirkung hat.
Dazu führte Frau Baerwald aus, dass es sich um ein Klageverfahren handelt. Hierzu ist zunächst die Prüfung der Klage erforderlich. Diese Frage wird noch einmal mit dem rechtlichen Beistand der Stadt Forst (Lausitz) besprochen.
Herr Dunkel wies darauf hin, dass die Reaktionen der Stadt bei den Bürgern missverstanden werden. Es muss darüber informiert werden, dass nicht geklagt wird, um den Windpark durchzusetzen, sondern um möglichen Schaden von der Stadt abzuwenden. In diesem Zusammenhang fragte er an, wie gut der Anwalt für dieses Verfahren ist, um Erfolg zu haben.
Dazu führte Frau Baerwald aus, dass für dieses Verfahren ein Fachanwalt aus Berlin gebunden wurde.
Herr Bayer bemängelte, dass die Ausschussmitglieder nicht rechtszeitig über das gesamte Verfahren informiert wurden und machte bezüglich der möglichen Schadensersatzforderungen und grundsätzlichen Fragen zu dieser Problematik umfangreiche Ausführungen.
Frau Baerwald stellte abschließend noch einmal fest, dass die Verwaltung sehr glücklich wäre, wenn die Gemeinsame Landesplanungsabteilung in der Lage wäre, einen Teilregionalplan Wind aufzustellen. Dies scheint jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand in naher Zukunft nicht möglich.
Auch Herr Olheide bekräftigte noch einmal, dass seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung auf die vielen Argumente, die zur Anhörung der Untersagung durch die Stadt Forst (Lausitz) vorgebracht wurden, in keiner Weise eingegangen wurde.
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