Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Kostrewa stellt fest, dass die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales form- und fristgerecht eingeladen wurden, 4 Stadtverordnete und 3 Sachkundige Einwohner anwesend sind und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. Sie verweist auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in welchem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
Frau Kostrewa nimmt die Verpflichtung des Sachkundigen Einwohners Hartmut Kaschke nach der Verpflichtungsformel gemäß Runderlass Nr. III Nr. 130/1993 vom Ministerium des Innern vom 16.12.1993 vor. |
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