Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 37. Sitzung wurden form und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) in den darin aufgeführten Bekanntmachungskästen öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der Vorsitzende und weitere 9 Mitglieder des Ausschusses anwesend, der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ist somit beschlussfähig. Herr Dr. Goldschmidt verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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