Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 30. Stadtverordnetenversammlung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 26 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Der Vorsitzende verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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