Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Ausschussmitglieder form- und fristgemäß eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung wurde form- und fristgemäß nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 9 Mitglieder des Ausschusses anwesend, der Ausschuss ist somit beschlussfähig. Der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Zuber, vertritt den Bürgermeister und übt gemäß § 56 (1) /BbgKVerf) in dessen Abwesenheit das Stimmrecht aus. Herr Tischer verwies zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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