Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer verwies auf den § 9 BbgKVerf, wonach es die Zustimmung der Mehrheit von drei Vierteln der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung bedarf, den Gemeindenamen zu ändern. Somit sind 22-Ja-Stimmen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Führen der zusätzlichen Bezeichnung „Kreis- und Rosenstadt“ zum Ortsnamen auf den Ortstafeln.
Abstimmungsergebnis: 26/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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