Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Eintrittspreise im Ostdeutschen Rosengarten 2014  

 
 
30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 06.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:37
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0902/2013 (neu) Eintrittspreise im Ostdeutschen Rosengarten 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kunze
Federführend:Stabsstelle des Bürgermeisters und für Wirtschaftsförderung Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Den Stadtverordneten wurde eine neue Anlage übergeben. Herr Lehmann erklärte, dass die CDU/DSU-Fraktion generell der Meinung ist, dass Hunde im Rosenpark nicht erwünscht sind. Der Passus sollte deshalb gestrichen werden.

 

Herr Landow beantragte, die Vorlage in die Fachausschüsse zurückzuverweisen und erneut zu diskutieren, so wie die Forderung im HWA war.

 

Herr Paeschke stellte den Antrag, den Tagesordnungspunkt wie folgt zu ergänzen:

Eintrittspreise im Ostdeutschen Rosengarten 2014 / Teilbereich Rosenpark

 

Herr Landow zog seinen Antrag aufgrund der Dringlichkeit des Beschlusses zurück.

 

Herr Tischer rief die Anträge zur Abstimmung auf:

 

1. Antrag der Fraktion Die Linke:

Ergänzung des TOP und des Beschlussvorschlages wie folgt:

Eintrittspreise im Ostdeutschen Rosengarten 2014 / Teilbereich Rosenpark“

Abstimmungsergebnis: 24/0, einstimmig angenommen

 

2. Antrag der CDU/DSU-Fraktion

Generelles Hundeverbot im Rosenpark

Abstimmungsergebnis: 14/10, mit Mehrheit angenommen

 

Mit der Annahme des Antrages gilt r den Rosenpark das generelle Hundeverbot und die Eintrittspreise für Hunde entfallen. Die Parkordnung ist entsprechend zu ändern.

 


Beschlussvorschlag neu:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung der saisonalen Eintrittspreise für den Ostdeutschen Rosengarten / Teilbereich Rosenpark gültig ab 01.05.2014

lt. Anlage 1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Festsetzung einer Rabattierung der saisonalen Eintrittspreise für Kooperationspartner/Sonderwerbemaßnahmen bis max. in Höhe von 25 % der jeweils gültigen Tarife, gültig ab Mai 2014.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 19/1, mit Mehrheit, lt. Änderung angenommen