Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Baerwald informierte darüber, dass für den Windpark Briesnig die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz seit dem 17.02.2014 bei der Stadt Forst (Lausitz) vorliegt. Die betroffenen Ortsvorsteher wurden darüber informiert. Der Bescheid konnte aufgrund des Umfanges noch nicht vollständig durchgesehen werden. Jedoch ist nach der ersten Durchsicht erkennbar, dass im Groben alle Forderungen der Stadt Forst (Lausitz) im Bescheid enthalten sind, jedoch mit einer Befristung von 1 Jahr. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden müssen, ansonsten gehen die Gelder an den Naturschutzfonds.
Bezüglich der Standsicherheit wird es nochmals eine gesonderte Überprüfung und Genehmigung geben. Diese findet in der derzeitigen Genehmigung keinen Einfluss.
Die Stadt hat jetzt die Möglichkeit, einen Drittwiderspruch einzureichen. Dies konnte in der Kürze der Zeit noch nicht geprüft werden. Sollten jedoch maßgebliche Dinge vorhanden sein, die einen Drittwiderspruch rechtfertigen, wird die Verwaltung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2014 darüber informieren.
In diesem Zusammenhang bot Frau Baerwald den Ausschussmitgliedern an, den Genehmigungsbescheid zur Verfügung zu stellen bzw. in der Verwaltung Einsicht zu nehmen. Sie informierte auch darüber, dass die Bürgerinitiative „BI Wind OT Briesnig“ bereits Akteneinsicht bei der Genehmigungsbehörde beantragt hat.
Frau Födisch wies darauf hin, dass das Thema „Hochwasser“ in diesem Bescheid keine Berücksichtigung fand, obwohl ständig seitens der Ortsbeiräte und der Verwaltung darauf hingewiesen wurde. Dazu führte Frau Baerwald aus, dass dies von der Behörde nicht als dramatisch angesehen wurde. Dieser Sachverhalt wird seitens der Verwaltung nochmals geprüft und ggf. fristwahrend Widerspruch eingereicht. Herr Bischoff bat darum, in der SVV am 07.03.2014 darüber zu informieren, ob ein Widerspruchsgrund gegeben ist.
Frau Baerwald informierte über die mündliche Anhörung bei Gericht bezüglich des Deckenabsturzes in der Grundschule Nordstadt. Sie wies darauf hin, dass es einen weiteren Termin bei Gericht gibt, wo die Stadt jedoch kein Rederecht erhält. Es gibt noch kein Urteil und die weitere Verfahrensweise wird nach Aktenlage entschieden.
Frau Baerwald sprach die vorgesehenen Ausschüsse im Monat April an und bat die Ausschussmitglieder um Meinungsäußerung, ob der 29.04.2014 eventuell entfallen könnte, da in diesem Ausschuss keine durchlaufenden Vorlagen mehr behandelt werden können. Seitens der Verwaltung wird darauf orientiert, alle durchlaufenden Vorlagen im Ausschuss am 10.04.2014 zu behandeln, damit diese dann am 15.04.2014 im Haupt- und Wirtschaftsausschuss und am 09.05.2014 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden können.
Herr Bischoff ist der Meinung, dass diese Thematik am 10.04.2014 endgültig entschieden werden sollte. Herr Kliche regte an, am 29.04.2014 im Rahmen des Ausschusses einen Vor-Ort-Termin am Kegeldamm zu organisieren.
Weiterhin kündigte Frau Baerwald für den 10.04.2014 die Änderung der Ausführungsbestimmungen für die Straßenbaubeitragssatzungen bezüglich der besseren Bürgerinformationen an.
Auf die Anfrage von Herrn Pohl zur Sperrung der Mehrzweckhalle antwortete Frau Baerwald, dass aufgrund der verschiedenen Ballsportarten sich Teile der Deckenbefestigung gelöst haben und an der Reparatur gearbeitet wird.
Herr Brink fragte nach dem Straßenbau Blumenstraße, der angeblich in diesem Jahr begonnen werden soll, die Bürger aber bisher keine Informationen erhalten haben. Frau Jahnke führte dazu aus, dass die Blumenstraße im Förderprogramm ASZ enthalten ist und der Fachbereich für die Planung und Umsetzung der Maßnahme verantwortlich ist. Die Verfahrensweise ist analog den bereits durchgeführten Baumaßnahmen in der Stadt Forst (Lausitz), d. h. Vorstellung der Vorplanung im Ausschuss für Bau und Planung, Bürgerinformationsveranstaltung, Vorstellung der Ausführungsplanung im Ausschuss für Bau und Planung und Bestätigung im Haupt- und Wirtschaftsausschuss. Der Baubeginn ist abhängig von der Bereitstellung der finanziellen Mittel aus dem Förderprogramm. Eine Terminkette gibt es bisher noch nicht. Frau Geisler wies jedoch darauf hin, dass noch in diesem Jahr aufgrund der Förderkriterien mit dem Bau begonnen werden muss.
Herr Kliche sieht die Wohnungsbauförderung für die Stadt Forst (Lausitz) als sehr wichtig an. Nach seinem Kenntnisstand gibt es im MIL auch eine Richtlinie für generationsgerechtes Wohnen. Gibt es hier eine Zusammenarbeit zwischen der Stadtentwicklung und der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH, um auch entsprechende Termine in Potsdam wahrzunehmen? Weiterhin ist ihm aufgefallen, dass die Stadt Forst (Lausitz) in der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung beim MIL nicht enthalten ist.
Frau Baerwald führte dazu aus, dass die Marktsüdrandbebauung ein erklärtes Ziel aus dem Wettbewerb, der durchgeführt wurde, ist. Es gibt unterschiedliche Ansatzpunkte, was die Marktsüdrandbebauung beinhalten soll. Im vorigen Jahr wurde beim LBV vorgesprochen, um zu erfragen, ob eine Marktsüdrandbebauung vom Grunde her mit verschiedenen Nutzungsebenen über die Städtebauförderung überhaupt gefördert werden kann. Das LBV hat dies bejaht und in ihrem Antrag an das MIL entsprechend formuliert. Das MIL lehnte dieses Vorhaben jedoch ab. Nach einem Jahr gab es nun seitens des MIL die Information, dass sie dem Ansinnen der Stadt Forst (Lausitz) nicht mehr so negativ gegenüberstehen. Das bedeutet jedoch, dass ein ganzheitliches Nutzungskonzept vorgelegt werden muss, welches sich zu 2/3 selbst trägt. Das ist eine hohe Messlatte für die Stadt Forst (Lausitz). Unter Berücksichtigung der Förderkriterien hat die Stadt Forst (Lausitz) das Thema Städtebauförderung auf den zweiten Platz verlagert und an die erste Stelle das Programm INTERREG V gesetzt. Hier beträgt der Fördersatz 85 %.
Es besteht das Ziel, bis Ende März die erforderlichen Planer gebunden zu haben, um dann den Ausschuss entsprechend informieren zu können.
Bezüglich der Anfrage zur Richtlinie der nachhaltigen Stadtentwicklung antwortete Frau Baerwald, dass es verschiedene Fördertöpfe beim MIL gibt. Bei diesem handelt es sich um EFRE-Mittel, wo die Stadt Forst (Lausitz) nicht enthalten ist. Die Stadt Forst (Lausitz) ist jedoch im Programm „Soziale Stadt“, „Aufwertung“, „Rückbau“ u.ä. enthalten. |
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