Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Goldschmidt meldete Befangenheit und nahm außerhalb des Parlamentes Platz. Die aufgeworfenen Fragen wurden von Herrn Olheide beantwortet.
Beschlußvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für den Bereich am Knotenpunkt B 122 / L 48 einen B-Plan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Planbereich ist begrenzt: - im Norden durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 245/1, 142/1, Flur 21 - im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 142/1, 152, Flur 21, der Spremberger Straße und der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 226/5, Flur 21 - im Süden durch die Straße Am Waldgürtel, durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 255/20, Flur 34, 153/3, Flur 21, der östlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 232, 233, Flur 21, der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 153/2, Flur 21, der südlichen und westlichen Flurstücksgrenzen des Flurstückes 286, der südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 288/3, 288/4, 267/2, Flur 42 - im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße
Abstimmungsergebnis: 8/11/9, die Beschlußvorlage wurde mehrheitlich abgelehnt. (Herr Röhrs war bei der Abstimmung nicht zugegen).
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