Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. 10. 1993 (GVBl. I Nr. 22 vom 18. 11. 1993) und in Verbindung mit den §§ 100 und 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12. 4. 1996 (GVBl. I Nr. 9 vom 18. 4. 1996) die Satzung zur Bildung von Schulbezirken und deren Überschneidungsgebiete sowie Bestimmung der örtlich zuständigen Schule für die Grundschulen der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2000/2001. Abstimmungsergebnis: 28/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorlage angenommen |
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