Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Baerwald gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage und wies darauf hin, dass es sich hier um keine Satzung, sondern um die zur Satzung gehörenden Ausführungsbestimmungen handelt. Ausführungsbestimmungen haben keine Rechtswirkung nach außen.
Frau Gohrbandt ergänzte dazu, dass in den Ausführungsbestimmungen zusätzlich aufgenommen wurde, wie die Verwaltung noch bürgerfreundlicher das Satzungsrecht umsetzen möchte.
Herr Kliche regte an, Hinweise und Bedenken aus Bürgerinformationsveranstaltungen den Ausschussmitgliedern bei Vorstellung der Ausführungsplanung zu den einzelnen Straßenbaumaßnahmen mit zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0 |
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