Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgerecht nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 41. Sitzung des HWA wurden form- und fristgemäß nach § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der stellvertretende Vorsitzende und weitere 8 Mitglieder des Ausschusses anwesend; somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Herr Tischer verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||