Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zur Rücknahme des Widerspruches der Stadt Forst (Lausitz) zur Änderungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 13. Februar 2014 zur Errichtung von 5 Windkraftanlagen westlich des Ortsteiles Briesnig (Bescheid Nr. 40.074.ÄO/13/1.6.2V/RS)  

 
 
33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 09.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0945/2014 Information zur Rücknahme des Widerspruches der Stadt Forst (Lausitz) zur Änderungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 13. Februar 2014 zur Errichtung von 5 Windkraftanlagen westlich des Ortsteiles Briesnig (Bescheid Nr. 40.074.ÄO/13/1.6.2V/RS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Information:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber informiert, den mit Schriftsatz vom 04.03.2014 an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz übersandten Widerspruch zurückzunehmen.

 

Frau Lerke, Mitglied des Ortsbeirates Briesnig und Mitglied der Bürgerinitiative „BI Wind Forst OT Briesnig sprach aus ihrer Sicht zur Errichtung dieser Anlagen. Die Bürgerschaft fordert u.a. einen Mindestabstand von 3000 m zur Wohnbebauung sowie ein weiteres Bodenuntersuchungsgutachten.

 

Herr Ließ richtete einen Appell an die Verwaltung, ihre Position zu überdenken und den Widerspruch weiter zu verfolgen.

 

Herr Paeschke stellte folgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den Widerspruch gegen die Errichtung der Windkraftanlagen westlich von Briesnig aufrecht zu erhalten.

Begründung:

Im deutschen Bundestag wird zur Zeit eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung behandelt, das zukünftig den Ländern das Recht zubilligt, durch eigene Regelungen den Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen. Dies kann auch für die Anlagen in Briesnig von Bedeutung sein und die Bedingungen für die Errichtung dieser Windkraftanlagen verändern.

 

Abstimmung zum Antrag: 19/0, der Antrag wurde einstimmig angenommen.