Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Rother stellte fest, dass die Stadtverordneten form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur konstituierenden Sitzung wurde form- und fristgemäß nach §15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der hauptamtliche Bürgermeister sowie 27 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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