Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Verpflichtung wurde gemäß Runderlass III Nr. 130/1993 des Ministerium des Innern durch den Vorsitzenden vorgenommen Herr Tischer bat die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sich vom Platz zu erheben und folgende Verpflichtungsformel nachzusprechen: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, dass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werde.“
Herr Tischer wünschte der Stadtverordnetenversammlung eine konstruktive Zusammenarbeit in der neuen Legislaturperiode.
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