Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Siegert erläuterte des Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Horno verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden
Herr Siegert erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Siegert bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen einstimmig Herrn Bernd Siegert vor.
Zur Wahlhandlung übergab Herr Siegert die Sitzungsleitung an die Wahlleiterin Frau Hoffmann.
Frau Hoffmann rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Herr Bernd Siegert auf: 3 JA / 0 NEIN, Herr Bernd Siegert wurde somit einstimmig zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Horno gewählt.
Frau Hoffmann fragte Herrn Bernd Siegert, ob er die Wahl annimmt. Herr Siegert erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Bernd Siegert zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Horno und überreichten ihm einen Rosenstrauß.
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