Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zur Entgegennahme der Verpflichtung bat Herr Lange Herrn Woidke sich vom Platz zu erheben und gemäß Runderlass Nr. III Nr. 130/1993 vom Ministerium des Innern vom 16. Dezember 1993 folgende Verpflichtungsformel nachzusprechen: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) und des Ortsteiles Naundorf erfüllen werde.
Die Verpflichtung wurde per Handschlag zum Ausdruck gebracht.
Der wiedergewählte Ortsvorsteher, Herr Thomas Woidke, übernahm nun wieder die Sitzungsleitung.
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