Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Unger erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Mulknitz verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden
Herr Unger erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Unger bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen einstimmig Herrn Matthias Geigk vor.
Herr Unger rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Herr Matthias Geigk auf: 3 JA / 0 NEIN, Herr Matthias Geigk wurde somit einstimmig zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Mulknitz gewählt.
Herr Unger fragte Herrn Matthias Geigk, ob er die Wahl annimmt. Herr Geigk erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Matthias Geigk zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Mulknitz und überreichten ihm einen Rosenstrauß.
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