Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zur Entgegennahme der Verpflichtung bat Herr Geigk Frau Budeus und Herrn Unger sich vom Platz zu erheben, und gemäß Runderlass III Nr. 130/1993 des Ministerium des Innern folgende Verpflichtungsformel nachzusprechen:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) und des Ortsteiles Mulknitz erfüllen werde.”
Die Verpflichtung wurde ebenfalls per Handschlag zum Ausdruck gebracht.
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