Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kochan erläuterte den Wahlvorgang. Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt nach den §§ 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden. Die Mitglieder des Ortsbeirates Klein Bademeusel verständigten sich auf eine offene Wahl. Abstimmungsergebnis zur offenen Wahl: 3 Ja / 0 Nein, die Abstimmung war einstimmig, somit konnte eine offene Wahl durchgeführt werden
Herr Kochan erläuterte, dass nach § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg derjenige gewählt ist, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Kochan bat um Vorschläge. Die Mitglieder des Ortsbeirates schlugen einstimmig Herrn Günter Kochan vor.
Zur Wahlhandlung übergab Herr Kochan die Sitzungsleitung an die Wahlleiterin Frau Hoffmann.
Frau Hoffmann rief zur offenen Wahl zum Vorschlag Herr Günter Kochan auf: 3 JA / 0 NEIN, Herr Günter Kochan wurde somit einstimmig zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Klein Bademeusel gewählt.
Frau Hoffmann fragte Herrn Günter Kochan, ob er die Wahl annimmt. Herr Kochan erklärte, dass er die Wahl annimmt.
Die Anwesenden gratulierten Herrn Günter Kochan zur Wahl zum Ortsvorsteher des Ortsteiles Klein Bademeusel und überreichten ihm einen Rosenstrauß.
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