Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Abstimmung zur Tagesordnung  

 
 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 04.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

Seitens des Bürgermeisters lag der Antrag vor, die

 

Beschlussvorlage SVV/0017/2014

Beschluss zur Rücknahme des Widerspruches der Stadt Forst (Lausitz) zur Änderungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) vom 13. Februar 2014 zur Errichtung von 5 Windkraftanlagen westlich des Ortsteiles Briesnig (Bescheid-Nr. 40.074.Äo/13/1.6.2V/RS)

zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Begründung: Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die Stadt Forst (Lausitz) am 27.06.2014 aufgefordert, bis spätestens 04.07.2014 bezüglich des Widerspruchs gegen die Änderungsgenehmigung Nr. 40.074.ÄO/13/1.6.2V/RS Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen in der Stadt Forst (Lausitz), Ortsteil Briesnig vorzutragen oder den Widerspruch zurückzunehmen.

Da diese Angelegenheit keinen Aufschub duldet, ist die Erweiterung der Tagesordnung erforderlich (§ 35 Abs. 2 Kommunalverfassung).

 

Herr Paeschke erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, da erst im Mai dieses Thema mit einem anderen Ergebnis behandelt wurde. Des Weiteren war der Eingang des Schreibens des Landesamtes bereits am 27.06.2014 und somit war Gelegenheit die Fraktionen vorab darüber zu informieren.

Herr Dr. Wußmann bat den Bürgermeister nochmals um eine Stellungnahme.

Herr Dr. Goldschmidt bezog sich auf die bereits vorgetragene Begründung.

 

Herr Landow bat um Abstimmung über den Antrag: 13/8, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

Herr Landow schlug vor, die Beschlussvorlage als TOP 14.1 zu beraten.

 

 


Abstimmungsergebnis zu erweiterten Tagesordnung: 15/6, die Tagesordnung wurde  mehrheitlich angenommen