Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen und der Stadt Forst (Lausitz) Information zur Vorplanung für den Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Kreisverkehr am Wasserturm  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0022/2014 Gemeinsames Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenwesen und der Stadt Forst (Lausitz)
Information zur Vorplanung für den Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Kreisverkehr am Wasserturm
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Jahnke gab einleitende Erläuterungen zum geplanten Bauvorhaben und übergab anschließend das Wort an den Landesbetrieb für Straßenwesen, Herrn Leonhardt und Frau Wandelt sowie an das durch den Landesbetrieb beauftragte Ingenieurbüro Kisters, Herrn Stephan.

 

Anhand eines Power-Point-Vortrages wurden die Ausschussmitglieder über die Vorplanung für den Straßenbau Spremberger Straße / B 112, zwischen Kreisverkehr Umgehungsstraße und Kreisverkehr am Wasserturm informiert. Der grundhafte Ausbau soll in den Jahren 2016-2017 in einer Länge von 970 m erfolgen.

 

Die Variante 1 beinhaltet den Ausbau der Fahrbahn in einer Breite von 6,00 m mit einer beidseitigen Pendelrinne von je 0,50 m. Es werden Längsstellflächen in einer Breite von 2,00 m mit einem Schutzstreifen von 0,75 m angeordnet. Weiterhin sind ein getrennter Rad-/Gehweg in einer Breite von je 2,00 m / 1,60 m und ein Grünstreifen von je 2,75 m vorgesehen.

 

In der Variante 2 ist der Erhalt der Bäume vorgesehen. Dies ist jedoch im nördlichen Bereich nicht möglich. Im südlichen Bereich können Bäume erhalten werden. Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht.

 

Herr Lindner dankte für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um ihre Fragen und Meinungen.

 

Herr Wesemann fragte an, ob die vorgesehenen Querungsflächen für die Anordnung von Zebrastreifen genutzt werden können. Dazu führte Herr Leonhardt aus, dass diese Thematik mit der Verkehrsbehörde noch diskutiert wird. Grundsatz der Straßenverkehrsbehörde ist jedoch, dass die Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden muss. Zu gegebener Zeit wird der Ausschuss über das Ergebnis informiert.

 

Herr Mattern bemängelte die Ausbaubreite von 6,00 m. Es handelt sich derzeit um eine breite Straße, die nunmehr in einer schmalen Gasse enden soll. Warum muss die Fahrbahn so eingegrenzt werden? Herr Leonhardt verwies auf gewisse Regularien, an die sich der Landesbetrieb halten muss. Außerdem verwies er auf die angeordnete Pendelrinne. Damit ist mit 7,00 m Breite ein sehr attraktiver Querschnitt vorhanden. Auch die abseits der Fahrbahn angeordneten Rad-/und Gehwege sind dabei zu beachten.

 

Herr Pohl äerte Bedenken hinsichtlich der Straßenbreite bezüglich des Befahrens mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Viele Landmaschinen haben Überbreite (ca. 3,20 m). Er bat darum, dass unbedingt Rücksicht auf die Landwirtschaftsfahrzeuge genommen wird. Herr Leonhardt wiederholte auch hier, dass die 7,00 m Breite ausreichend sind.

 

Herr Nowka fragte an, ob Busbuchten vorgesehen sind. Hierzu erläuterte Herr Leonhardt, dass in Absprache mit der Polizei und der Verkehrsbehörde Busbuchten nur vorgesehen werden, wenn eine übermäßige Busfrequentierung zu erwarten ist. Diese Problematik wird mit den verantwortlichen Behörden nochmals besprochen.

 

Auf Anfrage von Herrn Dunkel, ob der vorhandene Granitbord wieder verwendet wird, antwortete Herr Leonhardt, dass dieser weitestgehend wieder genutzt werden soll. Defekte Teile werden durch neue ersetzt. Weiterhin sprach sich Herr Dunkel dafür aus, dass die Pendelrinne in Kleinpflaster ausgeführt werden sollte. Hierzu führte Herr Leonhardt aus, dass dies noch diskutiert wird; derzeit ist Großpflaster in Planung, eventuell auch ein normaler Betonstein.

 

Herr Dunkel fragte an, ob das geborgene Kleinpflaster durch die Stadt Forst (Lausitz) erworben werden kann. Hierzu antwortete Herr Leonhardt, dass dieses grundsätzlich an den Auftragnehmer geht.

 

Außerdem wies Herr Dunkel darauf hin, dass im Gehwegbereich vor Einbringen der neuen Tragschicht die Versorgungsunternehmen, die Leitungen in diesem Bereich haben, beteiligt werden sollten, um eine entsprechende Ordnung in den unterirdischen Bauraum zu bekommen. Dieser Verfahrensweise wurde von Herrn Leonhard zugestimmt.

 

Herr Lindner sprach in diesem Zusammenhang die Problematik der Westumfahrung an. Ist die Westumfahrung grundsätzlich noch ein Thema oder wird die Spremberger Straße Haupt­zubringer für die Stadt Forst (Lausitz)? Dazu führte Herr Leonhardt aus, dass die Westum­fahrung im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Der Plan soll 2015/2016 bestätigt werden. Die Planung für die Westumfahrung muss völlig neu erarbeitet werden; alte Planungs­unterlagen können nicht mehr verwendet werden. Sollte der Plan wie vorgenannt bestätigt werden, ist mit einer Ausführung frühestens 2032/2033 zu rechnen.

 

Abschließend forderte Herr Lindner die Ausschussmitglieder auf, die vorgenannte Problematik des Straßenbaus Spremberger Straße nochmals in den Fraktionen zu besprechen und ein Feedback bezüglich der favorisierten Variante an die Verwaltung zu geben, damit das Ingenieurbüro die Arbeiten fortführen kann.


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.