Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Gewährung von Zuschüssen an eingetragene gemeinnützige Sportvereine und Interessengemeinschaften der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2014 auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)" vom 06.07.1999  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0070/2014 Gewährung von Zuschüssen an eingetragene gemeinnützige Sportvereine und Interessengemeinschaften der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2014 auf Grundlage der "Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)" vom 06.07.1999
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Richter, Anika
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika

Der Ausschuss für Kultur und Soziales fasst folgenden Beschluss:

 

 



Variante 1

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Bezuschussung der Dorfgemeinschaftszentrum Noßdorf UG in Höhe von 4.000,00 EUR sowie die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführte Verteilung der Zuschüsse an eingetragene gemeinnützige Sportvereine und Interessengemeinschaften der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2014 auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ vom 06.07.1999.

 

Abstimmung Stadtverordnete:              2/3

Abstimmung Sachkundige Einwohner:              1/3

 

Variante 2

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführte Verteilung der Zuschüsse an eingetragene gemeinnützige Sportvereine und Interessengemeinschaften der Stadt Forst (Lausitz) für das Jahr 2014 auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)“ vom 06.07.1999.

 

Abstimmung Stadtverordnete:               4/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:              3/0

 

 

Damit wurde die Variante 2 angenommen.